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Fachgruppenordnung

der Fachgruppe WI-MobIS Informationssystem-Architekturen:
Modellierung betrieblicher Informationssysteme (bisher FG 5.10)

 

1. Benennung und Zuordnung

Die Fachgruppe führt die Benennung Informationssystem-Architekturen: Modellierung betrieblicher Informationssysteme (MobIS). Sie ist dem Fachbereich WI Wirtschaftsinformatik (bisher Fachbereich 5) zugeordnet.

2. Rahmenvorschriften

Für die Fachgruppe sind die Satzung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), die Geschäftsordnung der GI-Gliederungen, die jeweiligen Beschlüsse des Präsidiums und des Fachbereichs WI Wirtschaftsinformatik sowie der Fachgruppe WI-MobIS Informationssystem-Architekturen: Modellierung betrieblicher Informationssysteme (bisher FG 5.10) verbindlich. Für die Durchführung von Wahlen innerhalb der Fachgruppe (siehe auch 8, 9) ist darüber hinaus die Wahlordnung der Gesellschaft für Informatik e.V. verbindlich.

3. Aufgaben und Ziele

Die Fachgruppe befasst sich mit Fragestellungen der Modellierung von betrieblichen Informationssystemen, wobei schwerpunktmäßig die Teilaspekte Daten-, Funktions- und Vorgangsmodellierung bzw. Geschäftsprozessmodellierung, Objektmodellierung, Organisationsmodellierung, Unternehmensmodellierung sowie Integrationskonzepte für Anwendungssysteme berücksichtigt werden.

Sie will ein Forum für Informations- bzw. Erfahrungsaustausch in den oben genannten Schwerpunkten schaffen. Die wesentlichen Ziele der Fachgruppe sind vor allem:

  • Schaffung von Möglichkeiten zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch über fachliche Probleme und Ideen,

     

  • Förderung des Informationsaustausches über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,

     

  • Verbesserung des Kontaktes zwischen Anwendern, Herstellern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen,

     

  • Erleichterung der Kontaktaufnahme zwischen Einzelpersonen oder Gruppen.

     

4. Aktivitäten

Ein wesentlicher Teil der Sacharbeit wird in Arbeitskreisen geleistet. Die Arbeitskreise vereinbaren mit dem Leitungsgremium ein Ziel und arbeiten in einem definierten Zeitraum. Ferner führt die Fachgruppe für die interessierte Öffentlichkeit Workshops und Fachtagungen durch. Die Fachgruppe veröffentlicht u.a. im Rundbrief Informationssystem-Architekturen.

5. Mitgliedschaft

5.1. Beitritt

Jedes persönliche Mitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. oder jeder Mitgliedsvertreter eines fördernden Mitglieds der Gesellschaft für Informatik e.V. kann durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle Mitglied in der Fachgruppe werden. Personen, die nicht Mitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. sind, kann das Leitungsgremium auf schriftlichen Antrag als Mitglied in die Fachgruppe aufnehmen. Die Mitgliedschaft gilt für mindestens ein Kalenderjahr.

5.2. Ende der Mitgliedschaft

Die Fachgruppenmitgliedschaft eines persönlichen Mitglieds endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Jedes Fachgruppenmitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle zum Jahresende austreten. Die Erklärung muss bis zum 1. Oktober des selben Jahres oder spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe einer Erhöhung des Fachgruppenbeitrages bzw. einer Änderung dieser Fachgruppenordnung eingegangen sein.

Das Leitungsgremium kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einstimmig den Ausschluss eines Mitglieds der Fachgruppe beschließen. Das Leitungsgremium kann mehrheitlich den Ausschluss beschließen, wenn das Fachgruppenmitglied drei Monate nach Jahresbeginn seinen Beitrag noch nicht bezahlt hat und dieser trotz Mahnung nicht innerhalb eines Monats eingeht.

5.3. Rechte und Pflichten eines Mitglieds

Jedes Fachgruppenmitglied wird zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Ferner erhält jedes Fachgruppenmitglied die Publikation Informationssystem-Architekturen der Fachgruppe. Jedes Fachgruppenmitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag im Voraus zu bezahlen.

6. Leitungsgremium (FGL)

6.1. Zusammensetzung

Das Leitungsgremium setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern der Fachgruppe, die von der Fachgruppe gewählt werden oder bei Neugründung von der Leitung der übergeordneten Gliederung berufen werden, aus den Sprechern der zur Fachgruppe gehörigen Arbeitskreise, und aus bis zu vier externen Fachexperten. Fachexperten müssen nicht Mitglieder der Gesellschaft für Informatik e.V. sein.

Die Amtszeit des Leitungsgremiums ist auf drei Jahre begrenzt. Sinkt die Zahl der gewählten bzw. der berufenen Mitglieder des Leitungsgremiums durch vorzeitiges Ausscheiden unter die Zahl vier, müssen Neuwahlen bzw. Nachberufungen vorgenommen werden; alternativ ist auch die vollständige Neuwahl oder Neuberufung zulässig.

6.2. Leitung der Fachgruppe

Das Leitungsgremium wählt aus seiner Mitte den Sprecher und den stellvertretenden Sprecher der Fachgruppe, deren Amtszeit spätestens mit der Amtszeit des Leitungsgremiums endet. Beide müssen Mitglieder der Gesellschaft für Informatik e.V. sein.

6.3. Referenten

Auf Vorschlag des Sprechers kann das Leitungsgremium aus seiner Mitte verantwortliche Referenten für wichtige, vordefinierte Aufgabenbereiche berufen.

6.4. Vorzeitiges Ausscheiden von Mitgliedern des Leitungsgremiums

Scheiden der Sprecher, sein Stellvertreter oder ein Referent vorzeitig aus dem Leitungsgremium aus, wird die vakante Position vom Leitungsgremium durch Wahl aus seiner Mitte neu besetzt. Alternativ ist folgendes weitergehendes Verfahren zulässig. Mit dem Ausscheiden des Sprechers legen auch sein Stellvertreter und die Referenten ihre Ämter nieder; das Leitungsgremium wählt aus seiner Mitte einen neuen Sprecher, seinen Stellvertreter und sämtliche Referenten. Die Amtszeit der neu Gewählten endet spätestens mit der Amtszeit des Leitungsgremiums (siehe auch 6.5.).

6.5. Neuwahl des Sprechers

Das Leitungsgremium kann seinen Sprecher durch Neuwahl vorzeitig von den Aufgaben entbinden. Im Einvernehmen mit dem Sprecher können sein Stellvertreter oder ein Referent durch Neuwahl vorzeitig von ihren Aufgaben entbunden werden.

6.6. Entbindung des Sprechers der Fachgruppe durch übergeordnete Gliederungen

Das Leitungsgremium des Fachbereichs WI Wirtschaftsinformatik kann mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder den Sprecher der Fachgruppe von seinen Aufgaben entbinden. Die Neuwahl des Sprechers erfolgt entsprechend 6.4. Erhebt das Leitungsgremium gegen die Entbindung seines Sprechers Einspruch, entscheidet das Präsidium; weist das Präsidium den Einspruch zurück, muss das Leitungsgremium entsprechend 8 neu gewählt werden.

7. Mitgliederverwaltung und Finanzen

7.1. Mitgliederverwaltung

Die Verwaltung der Daten der Fachgruppenmitglieder erfolgt in der Geschäftsstelle.

7.2. Finanzen

Die Fachgruppe erhebt gemäß dem Beschluss des Leitungsgremiums einen Jahresbeitrag, der zu seiner Gültigkeit noch der Zustimmung des Schatzmeisters der Gesellschaft für Informatik e.V. bedarf. Der Jahresbeitrag soll für persönliche Mitglieder bzw. für den Mitgliedsvertreter eines fördernden Mitglieds der Gesellschaft für Informatik e.V. deutlich niedriger sein als für persönliche Fachgruppenmitglieder, die nicht Mitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. sind.

Der Jahresbeitrag der Fachgruppe wird von der Geschäftsstelle der Gesellschaft für Informatik e.V. angefordert. Bei Fachgruppenmitgliedern, die zugleich Mitglieder der Gesellschaft für Informatik e.V. sind, wird er zusammen mit dem Jahresbeitrag der Gesellschaft für Informatik e.V. in Rechnung gestellt.

Die Festsetzung des Jahresbeitrages der Fachgruppe für ein Kalenderjahr muss der Geschäftsstelle spätestens bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Vorjahres mitgeteilt werden.

Die Fachgruppe richtet für eigene Einnahmen (Fachgruppenbeiträge, Spenden, Tagungsüberschüsse u.a.) ein von der Geschäftsstelle der Gesellschaft für Informatik e.V. zentral verwaltetes Konto ein. Die Einrichtung eigener Konten ist der Fachgruppe nicht gestattet. Für ihr Unterkonto legt das Leitungsgremium dem Schatzmeister bis zum 15.5. eines jeden Jahres einen Haushaltsplan für das folgende Kalenderjahr zur Genehmigung vor. Ausgaben außerhalb dieses Haushaltsplanes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums. Vierteljährlich ist eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Fachgruppe von der Geschäftsstelle der Gesellschaft für Informatik e.V. zu erstellen und dem Leitungsgremium zuzuleiten.

Weitere Einzelheiten, insbesondere über den Abruf von Mitteln bei anteiligen Tagungsüberschüssen, enthält Absatz 3.4 der Geschäftsordnung der Gliederungen der Gesellschaft für Informatik e.V.

8. Wahl von Mitgliedern des Leitungsgremiums

Der Fachgruppensprecher beruft mit einer Frist von vier Wochen eine Wahlversammlung der Mitglieder der Fachgruppe ein. Die Einladung muss die Zahl der zu besetzenden Positionen angeben und ihr muss eine vorläufige Liste der Kandidaten für das Leitungsgremium beigefügt sein.

Der Fachgruppensprecher eröffnet die Wahlversammlung, veranlasst die Wahl eines Wahlleiters und übergibt diesem dann die Versammlungsleitung. Der Wahlleiter öffnet nochmals die Kandidatenliste; die endgültige Kandidatenliste sollte mindestens so viele Kandidaten enthalten, wie Mitglieder des Leitungsgremiums zu wählen sind und darf nur die Namen solcher Kandidaten enthalten, die in der Versammlung der Annahme einer eventuellen Wahl mündlich oder zuvor schriftlich zugestimmt haben.

Gewählt ist, wer mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen erhält. Wurden mehr Kandidaten vorgeschlagen als Positionen im Leitungsgremium besetzt werden müssen, so sind die Kandidaten mit den höchsten Zustimmungsergebnissen (Ja/Nein-Stimmen-Differenz) gewählt.

Der Wahlleiter schreibt ein Wahlprotokoll, das er der Wahlversammlung zur Billigung vorgelegt.

9. Verfahren für die Wahl des Sprechers der Fachgruppe

Die erste Sitzung eines neu berufenen bzw. neu gewählten und bestätigten Leitungsgremiums wird vom Sprecher der Fachgruppe WI-MobIS Informationssystem-Architekturen: Modellierung betrieblicher Informationssysteme (MobIS) unter Vorlage einer Tagesordnung einberufen.

Zu Beginn der Sitzung bittet er oder ein von ihm bestelltes Mitglied des Leitungsgremiums um Vorschläge für das Amt des Sprechers und seines Stellvertreters aus den Personen des Leitungsgremiums und führt dann die Wahl durch. Nach erfolgter Wahl übergibt der Sitzungsleiter die Leitung an den neu gewählten Sprecher.

10. Verfahren bei Auflösung der Fachgruppe

Die Auflösung der Fachgruppe erfolgt durch das Leitungsgremium des Fachbereichs WI Wirtschaftsinformatik.

Das Leitungsgremium der Fachgruppe muss vor der Auflösung gehört werden.

Falls die aufgelöste Fachgruppe über eigene Mittel verfügte, trifft das Leitungsgremium des Fachbereichs WI eine Entscheidung über deren Verwendung.

11. Änderung der Fachgruppenordnung

Änderungen einer genehmigten Fachgruppenordnung werden vom Leitungsgremium der Fachgruppe beschlossen.